H-J. ............... .............. 32.... ............... Amtsgericht Pankow/Weißensee Parkstr. 71 13068 Berlin B.O., den 1.5.2019 ......... ./. ........... Aktenzeichen : 22 F 1683/19 hiermit beantrage ich die Ablehnung der Richterin Gebhardt. Begründung : - obwohl der Antrag am 3.3.19 gestellt wurde, ist die Ladung mir erst am 30.4.19 zugänglich. Damit wurden das Verfahren um 1 ½ Monate verzögert - es ist die Ablehnung vom 3.3.19 gegen die Richterin Gebhardt noch nicht entschieden, es wurde bisher noch keine dienstliche Äußerung übergeben. Damit ist davon auszugehen, dass wie in der Vergangenheit, Ablehnungen nicht ordentlich bearbeitet werden - es wurde bis heute der PKH – Antrag nicht entschieden, und somit die Beiordnung eines Anwaltes verhindert, womit faires Verfahren verhindert wird - die Richterin Gebhardt hat den Antrag auf einstweilige Anordnung Az. : 22 F 1511/19 über Vertretung entschieden, und somit das Handlungsenthaltungsgebot verletzt, da sie abgelehnt war - die Richterin bearbeitet die Gehörsrüge zur Entscheidung der einstweiligen Anordnung nicht, obwohl lt. Rechtsbehelf die Entscheidung nicht anfechtbar ist. Und somit war gerade das Eilbedürfnis in der Sache nicht beachtet. Und gerade um dieses ging es in dem Antrag. Das Hauptverfahren war parallel schon mit Antrag vom 3.3.19 beantragt. Auch hier wird von der Richterin verzögert. - die Vertretung wurde nicht plausibel auf Anfrage erläutert. - das Schreiben vom 21.3.2019 wird von der Richterin nicht beantwortet Es ist kein faires Verfahren von der Richterin Gebhardt aus Sicht des Antragstellers zu erwarten. Die Darstellungen sind durch die Verfahrensakte belegt. ...........